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AGB - Beratungsvertrag

§1 - 
Vertragsgegenstand

Die Klientin/der Klient nimmt bei der Beraterin eine psychologische/psychosoziale Beratung in Anspruch.
Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von der Klientin/dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klientin/Klient und Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere
Arbeitsmethoden.
Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellung sowie Veränderungsprozessen
Es wird bei der Beratung keine Psychologische Psychotherapie sondern ausschließlich eine Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht
 (vgl.Psych.Th.G.§1 Abs.3 Satz 3).

§2 - Beratungserfolg

Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Beraterin der Klientin/dem Klienten als Prozessbegleiter zur Verfügung steht. Beide Parteien, insbesondere die Klientin/der Klient, arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen. Die Beraterin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden klientenspezifischen Beratungsverfahren und Kommunikationsmethoden zum Nutzen der Klientin/des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung der Klientin/des Klienten.

§3 - Beratungsdauer und Kündigung

Die Beratungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen der Klientin/des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingentes, das in Anspruch genommen werden muss. Um bestimmte Ziele anzustreben sollten aber Beratungen in einem Umfang von mehreren Sitzungen stattfinden (siehe auch §4 Honorartabelle).
Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches mündlich oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

§4 - Honorartabelle


Einzelgespräche für Erwachsene                   50min.,    60€
Einzelgespräch für Jugendliche (ab 14 Jahren) 50min.,    50€

Elternberatung                                           50min.,    80€
Paargespäch                                             50min.,  100€

Gruppensitzungen                                     60min.,  auf Anfrage

 

Einzelgespräch für Bedürftige - soziales Honorar 30€

(mit entsprechendem Nachweis z.B. Bezug von Arbeitslosengeld oder SBG II Empfänger)

Das Beratungshonorar ist in bar oder per Kartenzahlung am Ende des jeweiligen Beratungsgesprächs zu zahlen. 

Die Beratungsleistung ist von der Umsatzsteuer befreit. Eine Krankenkassenabrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn sie privat krankenversichert sind, sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung und klären ggfs. die Kostenübernahme im Vorfeld ab.

 

Eine Quittung über den gezahlten Betrag wird ausgestellt

Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit sowie des damit verbundenen Honorars sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Wenn die Beratung außerhalb der Praxis der Beraterin z.B. in den Räumlichkeiten der Klientin/des Klienten stattfinden soll, entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrten der Beraterin. Diese werden individuell nach Entfernung und zeitlichem Aufwand vereinbart.


§5 - Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar

Die einzelnen Termine für Beratungsgespräche werden individuell im Voraus zwischen der Beraterin und der Klientin/dem Klienten vereinbart.

Wird ein abgestimmter Termin durch die Klientin/den Klienten nicht wahrgenommen, schuldet sie/er der Beraterin ein Ausfallhonorar in Höhe von 100%. Die Zahlungsverpflichtung entfällt , wenn spätestens 24 Stunden vorher eine Absage seitens der Klientin/dem Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung kurzfristig ausfallen muss.In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Beraterin schnellstmöglich zu informieren und ggfls. (mit ärztlichem Attest) einen Nachweis über die Erkrankung vorzulegen.


§6 - Schweigepflicht

 

Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht beginnt bereits bei dem Erstkontakt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten (auch des Partners in der Paarberatung) darf nur erfolgen, wenn die Klientin/der Klient hierzu vorab schriftlich das Einverständnis erklärt hat. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter.

 

Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit/Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit dem Facharzt, Therapeuten oder einer Klinik wird die Beraterin unverzüglich die zuständigen Behörden informieren, um eine Gefährdung der Klientin/des Klienten möglichst abzuwenden.

 

§7 - Gesundheitszustand und Verantwortung der Klientin/des Klienten

 

Die Klientin/der Klient versichert, dass sie/er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die ihre/seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen/psychosozialen Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen. Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeratenen sein, versichert die Klientin/der Klient, dass sie /er dies der Beraterin unverzüglich mitteilt und das der Therapeut/die Therapeutin über die psychologische/psychosoziale Beratung (Ziele, Art,Themen etc.) dauerhaft informiert ist und dieser Beratung auch zugestimmt hat.

 

§8 - Dokumentation und Datenschutz

 

Die Beraterin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungsgespräche. Ebenso speichert die Beraterin die personenbezogenen Daten der Klientin/des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.

 

Die Beraterin verpflichtet sich, alle Dokumenten ihr zugänglich aufzubewahren.

 

Die Klientin/der Klient erklärt sich ,mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.

§9 - Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

 

Der Gerichtsstand ist Grünhainichen. Die Beraterin haftet gegenüber der Klientin/dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für alle Schäden, die tatsächlich und nachweisbar aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Die Klientin/der Klient erkennten, dass sie/er während des gesamten Beratungsverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungsgespräches als auch während des Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für ihre/seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Sie/er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche von ihr/ihm unternommen werden, nur in ihrem/seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Sie/er verpflichtet sich, die Beraterin überHandlungen mit weit reichenden Konsequenzen zu berichten und diese im Voraus mit der Beraterin zu besprechen.

 

§10 - Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

 

Stand. 2024
























 

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