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Mein Honorar

Einzelgespräch für Bedürftige - soziales Honorar 30€

(mit entsprechendem Nachweis z.B. Bezug von Arbeitslosengeld oder SBG II Empfänger)

Das Beratungshonorar ist in bar oder per Kartenzahlung am Ende des jeweiligen Beratungsgesprächs zu zahlen. 

Die Beratungsleistung ist von der Umsatzsteuer befreit. Eine Krankenkassenabrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn sie privat krankenversichert sind, sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung und klären ggfs. die Kostenübernahme im Vorfeld ab.

 

Eine Quittung über den gezahlten Betrag wird ausgestellt.

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